Breitband Förderverfahren - BayGibitR
Die Gemeinde Alesheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (02.11.2020)
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Alesheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.
Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Gemeinde Alesheim Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.
nicht vorhanden : Gemeinde Alesheim Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)
nicht vorhanden : Gemeinde Alesheim Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (02.11.2020)
Die Gemeinde Alesheim veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde Alesheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 08.12.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemeinde Alesheim Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
Förderschritt 3: Ergebnis der Markterkundung (01.02.2022)
Förderschritt 4: Bekanntmachung Auswahlverfahren (08.02.2022)
Die Gemeinde Alesheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 5 BayGibitR durch.
Die Gemeinde Alesheim übernimmt dabei die Planung und den Bau des Netzes, der Netzbetreiber den anschließenden Betrieb des Netzes.
Die Gemeinde Alesheim bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung (siehe Modul 4 im unteren Bereich) darum, die Angebote bis zum 13.05.2022, um 12:00 Uhr einzureichen.
Hinweis: Die Adressliste enthält mehr als 30 % der Anschriften des Gemeindegebiets und wird deshalb nicht veröffentlicht. Die Adressliste ist unter den in der Bekanntmachung genannten Kontaktdaten der Marktgemeinde anzufordern.