Symbolbild mit eingesteckten Netzwerkkabeln

Breitband Förderverfahren - BayGibitR

Die Gemeinde Alesheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (16.04.2024)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Alesheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (16.04.2024)

Die Gemeinde Alesheim veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR  eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde Alesheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 27.05.2024 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 3: Ergebnis Markterkundung (19.06.2024)

Förderschritt 4: Bekanntmachung Auswahlverfahren (20.06.2024)

Die Gemeinde Alesheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.

Die Gemeinde Alesheim bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung darum, Angebote bis zum 15.08.2024, um 12:00 Uhr einzureichen.