9. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 "Lebensmittelmarkt"
Bekanntmachung
9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Markt Berolzheim und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 "Lebensmittelmarkt"
Änderungs-, Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -
Der Marktgemeinderat Markt Berolzheim hat am 08.07.2025 die 9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Markt Berolzheim sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 „Lebensmittelmarkt“ beschlossen.
Vorgesehen ist mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans die Darstellung eines Sondergebiets „Verbrauchermarkt“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 992 (Teilfläche) und 993, Gemarkung Markt Berolzheim. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 „Lebensmittelmarkt“ erstreckt sich auf ca. 0,77 ha und umfasst ebenfalls die oben genannten Grundstücke. Durch die Aufstellung soll die beabsichtigte Errichtung eines Lebensmittelmarktes zur Sicherung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in der Marktgemeinde gewährleistet werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).
In der Marktgemeinderatssitzung vom 11.11.2025 wurden die vom Planungsbüro OPLA, Otto-Lindenmeyer-Str. 15, 86153 Augsburg erstellten Vorentwürfe der Bauleitpläne behandelt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 „Lebensmittelmarkt“ in der Zeit
vom 12. November 2025 bis 12. Dezember 2025
öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe pdf-Dateien unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.



